Die Firmen Wolfgang Scharnagl GmbH & Co. KG (gegründet 1949) und Scharnagl Hoch- und Tiefbau GmbH (gegründet 2000) sind familiengeführte, erfolgreiche traditionelle Bauunternehmen in der nördlichen Oberpfalz.
Als Bauunternehmen haben wir in allen Bereichen unseres unternehmerischen Handelns mit vielen Personen zu tun, mit Bauherrn, Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Partnern in Arbeitsgemeinschaften oder Mitbewerbern als Konkurrenten. Diese Zusammenarbeit menschlich zu gestalten, verlangt Integrität. Integrität heißt Gesetzestreue plus Fairness bei allen Beteiligten und in allen Belangen des täglichen Geschäfts. Um dies zu gewährleisten, wollen wir in einem Werteprogramm Verhaltensstandards festlegen, an die wir uns verbindlich halten und die für jedermann überprüfbar sind.
Wir wollen wie andere Unternehmen des Wertemanagementsystem Bau mithelfen, zu beweisen, dass auch bei der volks- und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit, Gewinne zu erzielen, nicht nur Gesetze, sondern auch gesellschaftliche Grenzen und moralische Werte beachtet werden können und trotzdem erfolgreiches wirtschaftliches Handeln möglich ist. Es soll gleichsam wie ein Handbuch verlässliche Richtlinien für Mitarbeiter und Geschäftspartner aufzeigen und zum Ausdruck bringen, dass bei sämtlichen Aktivitäten nicht nur die Einhaltung der Gesetze, sondern auch das menschliche Fairplay von elementarer Bedeutung ist.
Außerdem ist es unser Ziel, neben den ökonomischen auch den ökologischen Gesichtspunkten gerecht zu werden. Investitionen in moderne Techniken beurteilen wir z.B. unter anderem auch im Hinblick auf die benötigten Energien. Aus diesem Grunde besteht bei uns auch die Maxime, in den einzelnen Projekten die gelösten Stoffe sauber zu recyceln und so weit wie möglich in den Materialkreislauf zurückzuführen. Wir wollen beweisen, dass Ökologie und Ökonomie oft sich in keinem Widerspruch befinden, sondern ökologisches Verhalten auch ökonomisch sinnvoll ist.
Mit der Festlegung der folgenden Verhaltensstandards wollen wir unsere Wertevorstellungen und Grundsätze unserer Unternehmen nachprüfbar festlegen. Diese Verhaltensstandards sind Teil unserer Unternehmenskultur und für jeden unserer Mitarbeiter bindend. Andererseits bedürfen diese Verhaltensstandards wie jedes gelebte Werteprogramm der ständigen Überprüfung, Diskussion und gegebenenfalls Ergänzung.
1. Rechtstreue
Es ist für uns selbstverständlich, dass wir alle für uns als Bauunternehmen einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschriften beachten und genau einhalten.
Dies betrifft
a) die Rechtsvorschriften im Verhältnis zu unseren Vertragspartnern, also insbesondere
- VOB Teil A für das Ausschreibungsverfahren
- VOB Teil B und die Werksvertragsvorschriften des BGB für die Bauausführung und Gewährleistung
- VOB Teil C mit all seinen technischen Normen für Qualität unserer Arbeit
- Kartellrecht
b) die Rechtsvorschriften, die den Interessen der Mitarbeiter und ihrem Schutz dienen, also
- die Vielzahl der Arbeitsgesetze
- die Unfallverhütungsvorschriften
- aber auch die Vorschriften, die erfüllt sein müssen, um z.B. ausländische Arbeitskräfte beschäftigen zu dürfen
c) die Vorschriften des Strafgesetzbuches und einschlägiger Nebengesetze. Dies gilt insbesondere für
- Tatbestände von Vermögensdelikten wie Betrug (§§ 263 ff StGB) und Untreue (§ 266 StGB)
- Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 ff StGB) hier insbesondere für wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
- Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung ( §§ 334, 335 StGB)
Korruption in welcher Form auch immer, ist für unsere Unternehmen ein absolutes Tabu.
2. Mitarbeiter
Jeder einzelne Mitarbeiter ist gefordert, die verpflichtenden Werte einzuhalten. Dies setzt aber voraus, dass die Mitarbeiter umfassend und regelmäßig informiert werden mit der unmissverständlichen Aufforderung, die vermittelten Werte in der täglichen Arbeit umzusetzen. Hierzu gehört aber auch, die Mitarbeiter fair und respektvoll zu behandeln. Der Erfolg eines Unternehmens ist davon abhängig, dass die einzelnen Mitarbeiter die notwendige Motivation besitzen, was nur erreicht werden kann, wenn die Mitarbeiter sich mit dem Unternehmen identifizieren. Hierzu gehört auch, die Kreativität der Mitarbeiter zu fördern, denn letztlich ist der Einsatz eines jeden Einzelnen Teil unserer gemeinsamen Stärke.
Zur Stärkung dieser Motivation und Kreativität werden die Unternehmen
- keinerlei Diskriminierung vornehmen
- sozial und leistungsgerecht entlohnen
- Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter in allen Bereichen anbieten und fördern
- die Mitarbeiter und ihre Interessenvertreter von allen sie beeinflussenden Unternehmensentscheidungen rechtzeitig und ausführlich zu informieren
- betriebliche Altersversorgung umsetzen
- abgestimmte Arbeitszeitmodelle praktizieren
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern als Gegenleistung Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein, Berechenbarkeit und Leistungsbereitschaft
3. Verhalten zu Vertragspartnern
Ob Bauherr, Kunde oder Lieferant, Nachunternehmer oder Arbeitsgemeinschaftspartner, unser Ziel ist jeweils eine langfristige Beziehung zu unserem Vertragspartner. Grundvoraussetzung hierfür ist ein partnerschaftlicher Umgang, der auf Fairness und Integrität beruht. Hierzu gehört ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis ebenso wie Termintreue und qualitative Zuverlässigkeit. Von Beginn der Bearbeitung eines Projektes sowie Ausführung bis zu etwaigen Gewährleistung müssen sich unsere Vertragspartner auf unsere Zuverlässigkeit verlassen können.
4. Umweltschutz
Durch die umweltbewusste Unternehmensführung lässt sich wie schon angeführt, unschwer nachweisen, dass die ökonomischen Belange mit den ökologischen Anforderungen im Einklang stehen und einander bedürfen.
Daher gilt für die Umsetzung des Tagesgeschäfts, sich stets an die einschlägigen Rechtsvorschriften zur Reinhaltung von Boden, Luft und Wasser zu halten. Dies gilt ebenso für den sorgfältigen Umgang mit Ressourcen und Energien.
Nur unter der Voraussetzung, dass für sämtliche Handlungen eine sorgfältige Planung der Arbeitsabläufe vorausgeht, lassen sich die ökonomischen und ökologischen Ziele erreichen und vereinbaren.
Verstöße gegen diese Prinzipien werden nicht nur durch die Führungsebene geahndet, sondern führen kurz- und langfristig zum Schaden der Unternehmen und der Umwelt.
Nur durch das strikte Einhalten der betreffenden Belange und Anforderungen ist gewährleistet, dass wir die Chance erhalten, gesund und erfolgreich die Unternehmen in die Zukunft zu führen. Dies geben wir uns nicht nur unternehmensintern vor, sondern erwarten es von all unseren Bauherrn, Kunden, Nachunternehmern und sonstigen Partnern und werden gegen Mißstände vorgehen und für sofortige Abstellung sorgen.
Die Durchsetzung eines Werteprogramms bei allen Mitarbeitern setzt voraus, dass die Verantwortung für das Programm und die Durchsetzung bei der Unternehmensleitung liegt. Gerade in Familienunternehmen wie den unsrigen haben die Firmenchefs Vorbildfunktion. In ethischen Konfliktsituationen müssen Entscheidungen von der Unternehmensleitung unter Einbindung der betroffenen Mitarbeiter und der Beachtung der Ziele unseres Wertemanagementsystems getroffen werden.
Die Verhaltensstandards sind von einem Ausschuß in unseren Unternehmen erarbeitet worden, dem neben einem Geschäftsführer auch Mitarbeiter in verantwortlichen Positionen angehören. Dieser Ausschuß wird weiter bestehen und regelmäßig tagen und das Werteprogramm überprüfen, kommunizieren und fortentwickeln.
Die Verhaltensstandards gelten für die gesamten Unternehmen und damit auch für sämtliche Mitarbeiter. Diese sind je nach Aufgaben und Arbeitsbereich unterschiedlich betroffen. Die Verhaltensstandards werden als Arbeitsanweisung jedenfalls Bestandteil der Arbeitsverträge der Führungskräfte bis hin zu den Bauleitern und den technischen und kaufmännischen Angestellten. Verstöße gegen die Verhaltensstandards führen unweigerlich zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer fristlosen Kündigung.
Sämtliche Mitarbeiter sind verpflichtet, Vorfälle mit anderen Unternehmen, in denen von ihren Mitarbeitern Verstöße gegen dieses Werteprogramm gefordert werden, sofort der Geschäftsführung zu melden. Die Geschäftsführung ihrerseits wird in den Vertragsverhandlungen auf ihre Verhaltensstandards hinweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Vertragspartner anregen.
Den Mitarbeitern werden durch interne und externe Schulungen nicht nur das Werteprogamm als solches, sondern auch die einzuhaltenden Rechtsvorschriften, sowie ethischen Grundlagen dargestellt.
Durch Kontrollmechanismen soll die Überprüfung sichergestellt werden, daß die Mitarbeiter die Verhaltensstandards des Werteprogramms tatsächlich einhalten. So finden regelmäßige sogenannte Soll- Ist- Vergleiche für Baustellen statt. Bei denen insbesondere eine Plausibilitätsprüfung der tatsächlich erbrachten Leistungen und Leistungsmeldungen der Bauleiter sowie der abgerechneten Leistungen von Nachunternehmern und von Lieferanten erfolgt.
Eine Rechnungsprüfungserteilung sowie die Innenrevision sind ebenfalls verpflichtet, Auffälligkeiten und Ungereimtheiten in das Meldewesen der Geschäftsleitung einfließen zu lassen.
Unsere Unternehmen unterwerfen sich außerdem der regelmäßigen externen Kontrolle durch das EthikManagement der Bauwirtschaft e.V.
Weiden, den 28.11.2006
aktualisiert am 31.10.2007